02 · Für Grenzen, Teilungen und neue Gebäude
Katastervermessung: Grenzen, Teilungen, Gebäude
Jedes Grundstück und jedes Gebäude steht im Liegenschaftskataster. Ändert sich etwas daran, folgt ein festes Verfahren.
Wann eine Katastervermessung ansteht
Gebäudeeinmessung
Neue oder erweiterte Gebäude müssen ins Kataster. Die Vermessung veranlassen die Eigentümer; tun sie es nicht, leitet das Landesamt ein Verfahren auf ihre Kosten ein.
Amtlicher Lageplan
Gehört zum Bauantrag. Bei Bauten an der Grenze oder bei knappen Grenzabständen verlangt die Bauaufsicht in der Regel einen qualifizierten Lageplan.
Grenzfeststellung
Klärt, wo die Grenze verläuft, und setzt fehlende Grenzsteine.
Grundstücksteilung
Aus einem Flurstück werden zwei, etwa bei Verkauf oder Erbe. Fachlich heißt das Zerlegungsvermessung.
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So läuft eine Grenzfeststellung ab
Ein Zaun soll neu gesetzt werden, ein Grenzstein fehlt, oder die Nachbarn sind sich über den Verlauf nicht einig.
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Antrag
Eigentümer oder Erbbauberechtigte beantragen die Grenzfeststellung.
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Einladung
Alle betroffenen Grenznachbarn werden schriftlich zum Termin eingeladen.
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Grenzermittlung
Aus den Unterlagen des Liegenschaftskatasters wird der Grenzverlauf vor Ort bestimmt.
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Grenztermin
Vor Ort wird der Grenzverlauf gezeigt. Alle Beteiligten können sich dazu äußern.
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Abmarkung
Fehlende Grenzsteine werden gesetzt. Das Ergebnis steht in einer Niederschrift und ist nach Bestandskraft verbindlich.
Ablauf 2 von 2
So läuft eine Grundstücksteilung ab
Ein Teil des Grundstücks wird verkauft oder vererbt. Dafür muss aus einem Flurstück ein neues werden.
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Kaufvertrag
Der Vertrag über die Teilfläche wird notariell beurkundet.
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Antrag
Beantragt wird die Vermessung beim Katasteramt oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsstelle.
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Vermessung
Die bestehenden Grenzen werden festgestellt und die neue Grenze vermessen.
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Abmarkung
Die Nachbarn werden angehört, die neuen Grenzpunkte mit Grenzsteinen gekennzeichnet.
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Eintragung
Das Katasteramt trägt die neuen Flurstücke ein. Danach wird das Grundbuch umgeschrieben.
Kontakt
Anrufen oder eine E-Mail schreiben
Welches Verfahren Ihr Vorhaben braucht, lässt sich am Telefon klären. Oder Sie schreiben kurz, worum es geht.