Reimer Vermessung

02 · Für Grenzen, Teilungen und neue Gebäude

Katastervermessung: Grenzen, Teilungen, Gebäude

Jedes Grundstück und jedes Gebäude steht im Liegenschaftskataster. Ändert sich etwas daran, folgt ein festes Verfahren.

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Kartenausschnitt, schematisch

Wann eine Katastervermessung ansteht

  1. Gebäudeeinmessung

    Neue oder erweiterte Gebäude müssen ins Kataster. Die Vermessung veranlassen die Eigentümer; tun sie es nicht, leitet das Landesamt ein Verfahren auf ihre Kosten ein.

  2. Amtlicher Lageplan

    Gehört zum Bauantrag. Bei Bauten an der Grenze oder bei knappen Grenzabständen verlangt die Bauaufsicht in der Regel einen qualifizierten Lageplan.

  3. Grenzfeststellung

    Klärt, wo die Grenze verläuft, und setzt fehlende Grenzsteine.

  4. Grundstücksteilung

    Aus einem Flurstück werden zwei, etwa bei Verkauf oder Erbe. Fachlich heißt das Zerlegungsvermessung.

Ablauf 1 von 2

So läuft eine Grenzfeststellung ab

Ein Zaun soll neu gesetzt werden, ein Grenzstein fehlt, oder die Nachbarn sind sich über den Verlauf nicht einig.

  1. 01 von 5

    Antrag

    Eigentümer oder Erbbauberechtigte beantragen die Grenzfeststellung.

  2. 02 von 5

    Einladung

    Alle betroffenen Grenznachbarn werden schriftlich zum Termin eingeladen.

  3. 03 von 5

    Grenzermittlung

    Aus den Unterlagen des Liegenschaftskatasters wird der Grenzverlauf vor Ort bestimmt.

  4. 04 von 5

    Grenztermin

    Vor Ort wird der Grenzverlauf gezeigt. Alle Beteiligten können sich dazu äußern.

  5. 05 von 5

    Abmarkung

    Fehlende Grenzsteine werden gesetzt. Das Ergebnis steht in einer Niederschrift und ist nach Bestandskraft verbindlich.

Ablauf 2 von 2

So läuft eine Grundstücksteilung ab

Ein Teil des Grundstücks wird verkauft oder vererbt. Dafür muss aus einem Flurstück ein neues werden.

  1. 01 von 5

    Kaufvertrag

    Der Vertrag über die Teilfläche wird notariell beurkundet.

  2. 02 von 5

    Antrag

    Beantragt wird die Vermessung beim Katasteramt oder bei einer öffentlich bestellten Vermessungsstelle.

  3. 03 von 5

    Vermessung

    Die bestehenden Grenzen werden festgestellt und die neue Grenze vermessen.

  4. 04 von 5

    Abmarkung

    Die Nachbarn werden angehört, die neuen Grenzpunkte mit Grenzsteinen gekennzeichnet.

  5. 05 von 5

    Eintragung

    Das Katasteramt trägt die neuen Flurstücke ein. Danach wird das Grundbuch umgeschrieben.

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