
Für Grenzen, Teilungen und neue Gebäude
Katastervermessung
Jedes Grundstück und jedes Gebäude steht im Liegenschaftskataster. Ändert sich etwas daran, folgt ein festes Verfahren.

Gebäudeeinmessung
- Neue Gebäude müssen ins Liegenschaftskataster
- Den Antrag stellen die Eigentümer

Amtlicher Lageplan
- Gehört zu den Bauvorlagen
- In aller Regel qualifiziert, wenn an der Grenze gebaut wird oder Grenzabstände einzuhalten sind

Grenzfeststellung
- Klärt, wo die Grenze verläuft
- Die Nachbarn werden beteiligt
- Fehlende Grenzpunkte werden abgemarkt

Grundstücksteilung
- Aus einem Flurstück werden zwei
- Etwa beim Verkauf einer Teilfläche
- Fachbegriff: Zerlegungsvermessung
Häufige Fragen
Was unterscheidet Ingenieurvermessung und Katastervermessung?
Katastervermessungen betreffen Grenzen, Flurstücke und Gebäude im Liegenschaftskataster. Messungen für Planung und Bau, etwa Höhenaufmaß, Absteckung und Kontrollmessungen, übernehmen auch freie Ingenieurbüros.
Muss ein neues Gebäude eingemessen werden?
Ja. Nach dem Niedersächsischen Vermessungsgesetz veranlassen die Eigentümer, dass neue Gebäude ins Liegenschaftskataster kommen. Ohne Antrag leitet das Landesamt ein Verfahren ein, die Kosten tragen dann die Eigentümer. Anwesend sein müssen Sie bei der Vermessung nicht, wenn das Grundstück zugänglich ist.
Wann braucht der Bauantrag einen qualifizierten Lageplan?
Die niedersächsische Bauvorlagenverordnung unterscheidet einfachen und qualifizierten Lageplan. Den qualifizierten braucht es in aller Regel, wenn an der Grenze gebaut wird oder Grenzabstände einzuhalten sind. Erstellt wird er vom Katasteramt oder von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.
Wie läuft eine Grenzfeststellung ab?
Eigentümer oder Erbbauberechtigte stellen den Antrag. Die Grenznachbarn werden schriftlich benachrichtigt und können sich beim Grenztermin vor Ort äußern. Fehlende Grenzpunkte werden abgemarkt; das Ergebnis steht im Grenzdokument und ist nach Bestandskraft rechtssicher.
Wie wird ein Grundstück geteilt?
Grundlage ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über die Teilfläche. Beim Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wird dann die Zerlegungsvermessung beantragt: Die bestehenden Grenzen werden festgestellt, die neue Grenze vermessen und nach Anhörung der Nachbarn abgemarkt. Mit der Eintragung im Liegenschaftskataster ist die Teilung abgeschlossen, danach wird das Grundbuch umgeschrieben.
Wer darf für das Liegenschaftskataster vermessen?
In Niedersachsen führen die Vermessungs- und Katasterbehörden die Liegenschaftsvermessungen durch, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure wirken daran mit.
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